§ 56 AVG (Bescheid, Mindesterfordernisse; normativer Abspruch; bloße Mitteilung eines Bgm, Zweifel über normativen Charakter, Bescheidbezeichnung ausschlaggebend; Zweifelsregel; Geschäftszahl kein Mindesterfordernis)
§ 66 Abs 4 AVG (Bescheid vom selben Tag, keine Geschäftszahl; eindeutige inhaltliche Bezugnahme auf den Bescheid in der Vorstellungsentscheidung)