§ 19 VStG (Strafbemessung; vorsätzliches Verhalten; Doppelverwertungsverbot; hier: keines; Arbeitgeber, Verletzung der Verpflichtung zur Bestellung von Arbeitsmedizinern; vorangehende Aufforderung der Arbeitsinspektorates gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen; Voraussetzung der Strafbarkeit, keine; Anpassung mehrerer im Straferkenntnis gleichzeitig verhängter Strafen der Höhe nach, gesetzliche Vorschrift, keine)