§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; unterschiedliche Tatbestände; Anknüpfungspunkt Grad der Alkoholisierung; Konkretisierungserfordernis im Spruch)
§ 99 Abs 1 lit a StVO (Strafbestimmungen; Lenken eines Fahrzeuges mit Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 g/l (1,6 Promille) oder mehr oder einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,8 mg/l oder mehr)