§ 21 Abs 1a VStG (Absehen von der Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens; Anwendung auch wenn das Strafverfahren „wahrscheinlich“ - also entsprechend einer „Prognose“ - nicht zu einem Schuldspruch führen wird, keine)
VwGH 25.01.2005, 2002/02/0188 (Amtsbeschwerde)