§ 47 VwGG (Bescheidbeschwerde, Kosten; Zuständigkeit verschiedener Senate, Teilung des Verfahrens, getrennte Entscheidungen über einzelne Absprüche, Vorbehalt der Kostenentscheidung in der ersten Entscheidung, Erledigung des zweiten Teils durch anderen Senat ohne Kostenentscheidung; getrennter Ausspruch über die Kosten)
VwGH 14.12.2004, 2004/05/0097