§ 33 Abs 1 VwGG (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Klaglosstellung; Einstellung des Verfahrens; sonstige Gegenstandslosigkeit, Wegfall des Rechtsschutzinteresses ohne formelle Aufhebung des angefochtenen Bescheides; Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Bauverfahren; rechtskräftige Abweisung des Bauantrags in jenem Verfahren, Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Nachbarn an der Parteistellung im Bauverfahren; Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens)