§ 33 Abs 1 VwGG (Einstellung; Klaglosstellung; Abänderung oder Aufhebung von Amts wegen; Klaglosstellung hinsichtlich abgeändertem oder aufgehobenen Bescheid)
§ 33 Abs 1 VwGG (Einstellung; Klaglosstellung; Abänderung oder Aufhebung von Amts wegen; Klaglosstellung hinsichtlich abgeändertem oder aufgehobenen Bescheid)