§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, sonstige Gegenstandslosigkeit; Einstellung des Verfahrens; Bekämpfung eines Bescheides betreffend Untersagung der Benützung eines Gebäudes; Erteilung der Benützungsbewilligung)
VwGH 13.12.2004, 2002/06/0097
§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, sonstige Gegenstandslosigkeit; Einstellung des Verfahrens; Bekämpfung eines Bescheides betreffend Untersagung der Benützung eines Gebäudes; Erteilung der Benützungsbewilligung)
VwGH 13.12.2004, 2002/06/0097