§ 167 Abs 2 Z 4 BVergG (Unzulässigkeit eines Antrags bei fehlender Vergebührung)
§ 175 Abs 1 BVergG (Antrag auf Feststellung, ob der behauptete Rechtsverstoß vorliegt)
§ 177 Abs 1 BVergG (Pauschalgebühr; Gebot der Effektivität im Vergabeverfahren, durch Pauschalgebühr nicht verletztes; Verletzung des Äquivalenzprinzips, nicht vorliegende)