§ 24 Abs 2 Z 2 NÖ VergG (Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch den Unabhängigen Verwaltungs-senat; Zuständigkeit vor Zuschlagserteilung; Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen der vergebenden Stelle des Aufraggebers)
§ 24 Abs 2 Z 2 NÖ VergG (Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch den Unabhängigen Verwaltungs-senat; Zuständigkeit vor Zuschlagserteilung; Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen der vergebenden Stelle des Aufraggebers)