§ 45 Abs 4 Stmk VergabeG 1998 (Prüfung der Angebote in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht; Prüfungsmaßstab; in Ausschreibung festgelegte Kriterien; Gewichtung entgegen festgelegten Kriterien)
§ 107 Abs 3 Stmk VergabeG 1998 (Nachprüfung; Antrag auf Durchführung nach Zuschlagserteilung; Antragsfrist sechs Wochen ab Kenntnis des Zuschlages; Fristbeginn erst nach erfolgtem Zuschlag)