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VwGH 16. 12. 2004, 2004/07/0166 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2006/459ZfV 2006, 278 Heft 2 v. 3.5.2006

Art 7 Abs 3 B-VG (Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen; Behördenbezeichnung Landeshauptfrau ist zulässig)

VwGH 16.12.2004, 2004/07/0166

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