§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand;
Tatvorwurf; Tatzeit und Tatort; zulässige Berichtigung im Berufungsbescheid)
§ 20 VStG (Außerordentliche Milderung der Strafe; Voraussetzung, Beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe; keines, Alkoholdelikt; mildernd lediglich die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit)