§ 91 Abs 1 StVO (Bäume und Einfriedungen neben der Straße; Entfernungsauftrag; vorbeugende Maßnahme; Voraussetzungen; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit; nur bei tatsächlichem und konkretem Vorhandensein oder unmittelbarer Drohung; Bäume, unmittelbare Bedrohung oder konkrete Gefährdung, Nachweis, keine)
VwGH 25.01.2005, 2004/02/0233