§ 4 Abs 5 StVO (Verkehrsunfälle, Meldepflicht; Schadens-eintritt auf Straße mit öffentlichem Verkehr, Voraussetzung, keine)
VwGH 17.12.2004, 2002/02/0133 (Amtsbeschwerde)
Nach VwGH 27.04.1983, 83/03/0043 in einem vergleichbaren Fall (der Verlust der Herrschaft über den PKW durch den damaligen Bf stellte den „Verkehrsunfall“, nämlich das plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, welches sich auf einer Straße mit öff Verkehr zutrug, dar; dies hatte das Abkommen von der Fahrbahn und hierauf die Beschädigung eines Zaunes zur Folge) ist es nicht Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 5 StVO, dass der Schaden auf einer Straße mit öff Verkehr eintritt.