§ 84 Abs 4 StVO (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Entfernungsauftrag; bloße Betriebsbezeichnung, keine)
VwGH 17.12.2004, 2002/02/0086
Die Bf wurde unter Berufung auf § 84 Abs 4 StVO „als Besitzer/Verfügungsberechtigter von Werbungen bzw Ankündigungen“ verpflichtet, die außerhalb des Ortsgebietes, ca 23 m neben der B 1 Wr Straße im Ortsgebiet an der westlichen Hausfassade des Objektes ... Nr 95 angebrachte Werbung/Ankündigung mit dem Text „A ... Installationen Planung-Ausführung-Service Gas Wasser Lüftung Heizung P Nähe P.