§ 11 Abs 1 StVO (Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens; Überzeugungspflicht)
§ 32 Abs 2 VStG (Beschuldigter, Verfolgungshandlung; Vorhalt der wesentlichen Tatbestandselemente; Fahrstreifenwechsel; mangelnde Überzeugung betreffend mögliche Gefährdung oder Behinderung; Zeugenaussage; Nichtannahme absichtlichtliche Herbeiführung einer folgenden Kollision)