§ 12 Abs 3 lit f AlVG (Arbeitslosigkeit; Ausbildung in Schule oder geregelten Lehrgang)
§ 12 Abs 4 AlVG (Arbeitslosigkeit; Werkstundenten, Parallelität von Studium und arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung, durch Zeiträume des Krankengeldbezugs nicht obsolet gemachte)