§ 33 AlVG (Notstandshilfe, Voraussetzungen für den Anspruch)
§ 36 Abs 1 AlVG (Valorisierung der Notstandshilfe bei Zuerkennung von mehr als zwei Jahren, im vorliegenden Fall unterlassene)
§ 1 NotstandshilfeV (Richtlinien für die Gewährung von Notstandshilfe; ebenso)