§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit; „Arbeitslos“, Begriff; keine neue Beschäftigung nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses; „Beschäftigung“ im Sinn von „Erwerbstätigkeit“; Entfalten einer nachhaltigen Tätigkeit die Schaffung von Einkünften in Geld- oder Güterform bezweckt)
VwGH 17.12.2004, 2000/02/0354