§ 12 Abs 6 lit e AlVG idF BGBl 1996/201 und 1997/I/139 (Arbeitslosigkeit; Geschäftsführender Gesellschafter mit bestimmtes Ausmaß nicht übersteigendem Einkommen oder Umsatz; Geschäftsführer einer OEG mit Anwartschaft auf Arbeitslosengeld als Angestellter eines anderen Unternehmens; ausreichende behördliche Feststellungen, keine)
VwGH 17.12.2004, 2000/02/0074