§ 6 Abs 1 PrR-G (Auswahlgrundsätze bei mehreren Anträgen auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Spartenprogramm, besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt, geforderter; Lokalbezug eines Spartenprogramms, als Gesichtspunkt der Auswahlentscheidung zulässiger)
§ 16 Abs 2 PrR-G (Programmgrundsätze; Lokalbezug; ebenso)