Art 8 Abs 2 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens; Verpflichtung zu ärztlicher Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Verhältnismäßigkeit der Untersuchung, erforderliche)
Art 8 Abs 2 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens; Verpflichtung zu ärztlicher Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Verhältnismäßigkeit der Untersuchung, erforderliche)