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VwGH 16. 12. 2004, 2004/11/0178 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/420ZfV 2006, 261 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 7 Abs 3 Z 10 FSG idF BGBl I 129/2002 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; strafbare Handlung gegen Leib und Leben gemäß §§ 75, 76, 84 bis 87 StGB oder wiederholt gemäß § 83 StGB ; umfasst nur Vorsatzdelikte)

§ 7 Abs 1 Z 1 FSG idF BGBl I 129/2002 (ebenso; Gefährdung der Verkehrssicherheit insbesonders durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr; fahrlässige Körperverletzung ist keine bestimmte Tatsache iSd § 7 Absatz 1 Z 1 FSG)

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