§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung; Auflagenvorschreibung, „erforderlichenfalls“; Maßstab Wahrung der angeführten Schutzzwecke; hier: keine bei Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen; mangelnde Feststellungen zur Vorschreibung einer Lärmschutzwand)
§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Änderung, Genehmigung im Sinne vorstehender Bestimmungen; Auflagenvorschreibung)