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VwGH 14. 12. 2004, 2004/05/0214 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/408ZfV 2006, 257 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 103 Abs 1 OÖ GdO (rechtskräftiger Gemeindebescheid, Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde; Bescheid, der nicht allen Parteien zugestellt ist; keine Möglichkeit der Aufhebung; übergangene Partei hindert Anwendung des § 103)

VwGH 14.12.2004, 2004/05/0214

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