§ 6 Abs 1 Z 4 FrG 1997 (Antrag auf mehrmalige Erteilung eines Aufenthaltsvisums; Versagung wegen Gefährdung öffentlicher Interessen; Annahme, der Fremde werde das Bundesgebiet unaufgefordert verlassen; Anhaltspunkte für beabsichtigte Missachtung der fremdenrechtlichen Vorschriften)
§ 9 Abs 3 Z 2 FrG 1997 (ebenso)