§ 36 Abs 1 FrG 1997 (befristetes Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; rechtskräftige Verurteilung wegen Einbruchsdiebstahls; 1997 eingereister Flüchtling, negative Beendigung des Asylverfahrens, rechtmäßig in Österreich lebende Ehegattin, Arbeitsbewilligung; Befristung des Aufenthaltsverbotes mit zehn Jahren)
VwGH 23.09.2004, 2001/21/0168