§ 57 Abs 1 FrG 1997 (Abschiebung, Unzulässigkeit, Gefahr der unmenschlichen Behandlung; bloße Schläge unter Umständen unmenschliche Behandlung; Alevite kurdischer Abstammung, keine konkreten Feststellungen)
§ 75 Abs 1 FrG 1997 (Feststellung, dass keine Bedrohung iSd § 57 besteht)