Art 4 Abs 1 V (EG, EURATOM) 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der EG (jede Unregelmäßigkeit bewirkt in der Regel den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils)
Art 4 Abs 1 V (EG, EURATOM) 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der EG (jede Unregelmäßigkeit bewirkt in der Regel den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils)