§ 5 Abs 1 Z 2 PG (ruhegenussfähiger Monatsbezug, Zulagen)
§ 210 BDG (Lehrer, zusätzliche Verwendung an einer anderen Schule; hier nicht nur vorübergehende Leitung von zwei Schulen, rechtswidrige Weisung durch Duldung)
§ 59 Abs 1 GehG idF BGBl 1977/662 (Lehrer, Dienstzulage bei Betrauung mit der Leitung von Unterrichtsanstalten)