§ 27 DSG (Anspruch auf Richtigstellung; Aufzeichnungen der Gendarmerie; Protokollbucheintragungen; Bezugnahme in Bescheid nur auf Indexkarte und Elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem; Antrag hinsichtlich Protokollbucheintragungen unerledigt; Indexkarte Teil eines Aktenauffindungssystems, dem inneren Dienst zugehörig; Antrag an Bezirksverwaltungsbehörde und Bundespolizeidirektion; keine der beiden zutreffender Adressat; innerer Dienst der Gendarmerie)