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VwGH 21. 10. 2004, 2004/07/0106 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2006/370ZfV 2006, 235 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 1 Abs 1 lit a Wald- und Weideservitutengesetz (WWSG) (Nutzungsrechte: alle wie immer benannten Rechte, in oder aus einem fremden Wald Holz oder sonstige Forstprodukte zu beziehen; sind Rechte, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Übertragungsurkunde im Servitutenregulierungspatent geregelt waren)

§ 1 Abs 1 Z 1 Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besondere Felddienstbarkeiten (Nutzungsrechte; Begriff)

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