§ 65 Abs 2 K-FLG 1979 (Parteistellung im Verfahren zur Regelung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte; Bestehen eines entsprechenden Anteilsrechtes ist Voraussetzung für die Parteistellung; nur deklarativer Charakter der Grundbuchseintragung)
§ 71 Abs 2 K-FLG 1979 (Ermittlung der Parteien; bei Zweifel bezügl der richtigen und vollständigen Ermittlung der Parteien, ist Liste der Parteien als Bescheid zu erlassen)