§ 15 Abs 1 Wr BauO (Abteilungsanzeige, Antrag auf Abteilungsbewilligung; Beilagen; Zustimmung der Eigentümer der betroffenen Grundstücke; Fehlen der Beilage ein Mangel nach § 13 AVG )
§ 13 Abs 3 AVG (Mängel schriftlicher Anbringen, Verbesserungsauftrag; Erfüllung des Auftrags, Antrag gilt als ursprünglich richtig eingebracht; Zurückweisung des Antrags bei Nichterfüllung; Sache des Berufungsverfahrens nur die Zurückweisung)