§ 129 Abs 2 Wr BauO (Erhaltungspflicht; Eigentümer; juristische Person als Eigentümer, Baumängel im Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses, keine Maßnahmen in rund 2 Jahren)
§ 9 Abs 1 VStG (juristische Person, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; die zur Vertretung nach außen Berufenen, sofern nicht verantwortliche Beauftragte bestellt; Prokurist kein verantwortlicher Beauftragter)