§ 26 Abs 1 Z 1 und 3 Stmk BauG 1995 (Baubewilligung, subjektive Rechte der Nachbarn; Übereinstimmung mit Flächenwidmung, soweit damit Immissionsschutz verbunden, Schallschutz; zufriedenstellende Wohn- und Arbeitsbedingungen nach § 43 Stmk BauG; Maßstab der Widmungskategorie, Unterschied gegenüber Maßstab der das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigung oder Gefährdung)