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VwGH 13. 12. 2004, 2001/06/0109 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/350ZfV 2006, 226 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 6 Tir BauO 1998 (Abstände baulicher Anlagen, sofern nicht geschlossene oder offene Bauweise festgelegt)

§ 60 Abs 2 Tir ROG 1997 (geschlossene Bauweise; Aneinanderbauen der Gebäude an den an die Baufluchtlinie anstoßenden Grundstücksgrenzen; Festlegung der geschlossenen Bauweise bis zu einer bestimmten Tiefe; keine Verpflichtung zum Anbauen an die Grenze in einem größeren Abstand von der Baufluchtlinie)

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