§ 130 Abs 1 Z 27 ASchG (Strafbestimmung; Arbeitgeber, Verletzung der Verpflichtung zur Bestellung von Arbeitsmedizinern; vorangehende Aufforderung der Arbeitsinspektorates gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen; Voraussetzung der Strafbarkeit, keine; vorsätzliches Verhalten, Doppelverwertungsverbot, keines)