§ 87 Abs 3 BauarbeiterschutzV (Arbeiten auf Dächern; Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen; Spengler- und Dachdeckerarbeiten bei Dachneuerrichtung eines Zubaues; Einschub der Anbringung eines Vogelschutzgitters; zusammengehörende Arbeiten)
§ 87 Abs 3 BauarbeiterschutzV (Arbeiten auf Dächern; Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen; Spengler- und Dachdeckerarbeiten bei Dachneuerrichtung eines Zubaues; Einschub der Anbringung eines Vogelschutzgitters; zusammengehörende Arbeiten)