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Zugang zu Verwaltungswissen 1)1)Teil I („Art 20 Abs 4 B-VG - Interpretationsprobleme und Reformbedarf“) gibt den um einzelne, keineswegs erschöpfende Anmerkungen ergänzte Vortrag im Rahmen des Habilitationskolloquiums wieder, den der Verfasser am 25.7. 2005 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hielt; der Vortragsstil wurde beibehalten. Teil II („Geheimniskrämerndes BMBWK - eine vom VwGH bestätigte subjektive Einzelfallbetrachtung“) schildert einen den Verfasser betreffenden Einzelfall und zeigt, wie die Auskunftspflicht in der Praxis gehandhabt wird. Der VwGH (21.09.2005, 2004/12/0151) hat die Vorgangsweise des BMBWK für rechtswidrig erklärt.

AbhandlungenRudolf FeikZfV 2006/330ZfV 2006, 187 Heft 2 v. 3.5.2006

Deskriptoren:

Amtsverschwiegenheit; Auskunftspflicht; Auskunftsrecht, verfassungsgesetzlich gewährleistetes; Datenschutz; Dokumentenregister; Freedom of Information Act; Informationsanspruch; public figure; Universitätsassistent/in, Definitivstellung; Verwaltungswissen.

Rechtsquellen:

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