§ 112 Abs 2 BauV (Arbeitsvorgänge; Auflager von tragenden Konstruktionsteilen; vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen; Verwaltungsstrafverfahren; widersprüchliche Verwendung verschiedener Bauelemente; „Fenstersturz“ und „Holzstock“)
VwGH 19.11.2004, 2002/02/0065