§ 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG 1992 (Entziehung eines Reisepasses; Versagung eines Reisepasses und eines Personalausweises; Suchtgiftdelikt; gemeinsaftsrechtliche Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit; Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit; keine Rücksicht auf persönliche und wirtschaftliche Interessen; Mitwirkung bei Identitätsfeststellung)
§ 15 Abs 1 PassG 1992 (ebenso)