§ 24 Abs 3 FSG-GV (begünstigende Übergangsbestimmungen bezügl die Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klasse C; keine Bedenken gegen diese Bestimmung)
VwGH 16.11.2004, 2004/11/0203
Der VwGH hegt keine Bedenken dahin, dass der Verordnungsgeber bei der Nichtaufnahme der Lenkberechtigungen der auf Anhänger bezogenen Klassen bzw Unterklassen C + E bzw C1 + E in die begünstigende Übergangsbestimmung des § 24 Abs 3 FSG-GV den ihm durch das FSG eröffneten Regelungsfreiraum überschritten oder in einer das Sachlichkeitsgebot verletzenden Weise ausgeschöpft hätte. Abweisung.