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VwGH 18. 11. 2004, 2004/07/0142 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2006/7ZfV 2006, 35 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 16 Wr AWG (Sammlung und Abfuhr des Mülls ist Aufgabe der Gemeinde Wien; diese Aufgabe ist durch öffentliche Müllabfuhr zu besorgen, gleichgültig, ob diese privatwirtschaftlich oder mit Mitteln der Hoheitsverwaltung zu besorgen ist; Besorgung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde)

§ 48 Wr AWG (Behörden sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, in erster Instanz der Magistrat und in zweiter Instanz die Landesregierung)

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