§ 359b Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Vereinfachtes Verfahren; Nichtübersteigen von 100 kW der elektrischen Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte; Abstellen auf Leistung der in Betriebsanlage zum Einsatz kommenden Maschinen und Geräte, keine; maßgebend allein elektrische Anschlussleistung)
VwGH 17.11.2004, 2004/04/0132