§ 14 Abs 1 dritter Satz GewO 1994 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Ausländische natürliche Person; bulgarische Staatsangehörige; notwendiger Aufenthaltstitel nach fremdenrechtlichen Vorschriften; Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften, keiner)