§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Gründe; Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe; Prüfung der Ursachen der zugrunde liegenden Straftat beziehungsweise der wirtschaftlichen Folgen der Gewerberechtsentziehung, keine)
VwGH 20.10.2004, 2003/04/0119