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VwGH 17. 11. 2004, 2002/04/0139 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/68ZfV 2006, 65 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 339 Abs 2 GewO 1994 (Besondere Verfahrensbestimmungen; Anmeldungsverfahren; genaue Bezeichnung des Gewerbes; notwendige eindeutige Erkennbarkeit; Abgrenzung gegenüber Güterbeförderungsgesetz unterliegenden Tätigkeiten; Anmeldung für „Überstellungs-,Administrations- und Fahrdienst“; eindeutige Abgrenzung, keine; Bedachtnahme auf außerhalb der Gewerbeanmeldung vorgenommene Erläuterungen, keine)

VwGH 17.11.2004, 2002/04/0139

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