§ 7 Abs 1 GütbefG idF BGBl I 1998/17 (Verkehr über die Grenze, Bewilligungspflicht, außer - unter anderem - bei Bestehen einer Vereinbarung gemäß § 8 )
§ 8 Abs 1 GütbefG idF BGBl I 1998/17 (zwischenstaatliche Vereinbarungen)
§ 7 Abs1 Z 3 GütbefG idF BGBl I 2001 /106 (Verkehr über die Grenze, Erlaubtheit für ausländische Unternehmer, im Falle einer Bewilligung durch den BMVIT; Einzelbewilligung trotz Bestehens einer Kontingentvereinbarung) § 7 Abs 1 letzter Satz idF BGBl I 2001/106 (Verkehr über die Grenze; Bewilligungspflicht für ausländische Unternehmer, außer im Falle einer anders lautenden Anordnung nach Abs 4)